Sprechfunkausbildung - MTA 2


ACHTUNG !

Folgend finden Sie den Link zu allen Unterlagen, die Sie benötigen, um die Sprechfunkausbildung erfolgreich zu absolvieren !

 

Zulassungsvoraussetzungen:

 

Absolvierung der ELA (elektronische Lernanwendung),

 

Ausfüllen der Verpflichtungserklärtung im Zusammenhang mit den gesetzlichen Grundlagen im Sprechfunk.

 

Sowohl das Zeugnis der ELA (elektronische Lernanwendung), als auch die ausgefüllte Verplichtungserklärung ist zu Lehrgangsbeginn mitzubringen und Voraussetzung für die Teilnahme an der Sprechfunkausbildung.

 

Entsprechende Inhalte finden Sie hier:


Durch die Sprechfunkausbildung wird das Erlernen und Beherrschen der für eine sichere Bedienung der Funkgeräte notwendigen Grundkenntnisse in Theorie und Praxis für Übung und Einsatz vermittelt.

 

Dies erfordert aber auch eine ständige Weiterschulung und Übung. Es gilt gerade auch die Praxis durch  Funkübungen in der heimischen Feuerwehr zu festigen, um das Erlernte und die Funkpraxis kontinuierlich zu verbessern und auszubauen.

 

In unserem Landkreis wird die Sprechfunkausbildung seit 2016 im Rahmen der Basisschulung Teil 2 innerhalb der MTA (Modulare Truppausbildung)  durchgeführt.

 

Die Anmeldung zur Sprechfunkausbildung erfolgt über den zuständigen Kreisbrandmeister-Ausbildung Uwe Groß.

 

Die Schulungen werden grundsätzlich an drei Tagen in einer Woche durchgeführt.

Die Ausbildungsabschnitte beinhalten:

Dienstag und Donnerstag von 19:00 - 22:00  Uhr: Theorie und Praxis

Samstag von 08:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr: Funk-Praxis mit ILS und KEZ inkl. Abschlussprüfung

 

Lehrgangsziel ist der Erwerb der Qualifikation Sprechfunker/Sprechfunkerin. Eine entsprechende schriftliche Prüfung ist Voraussetzung zum Erwerb dieser Qualifikation und findet am letzten Tag des Lehrgangs statt. Die Qualifikation Sprechfunker/ Sprechfunkerin ist häufig Voraussetzung für weiterführende Schulungen, wie zum Beispiel Gruppenführer etc..

 

Um für die Sprechfunkschulung vorbereitet zu sein und zugelassen zu werden, muss die ELA durchgeführt und die Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden. Ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der ELA und die ausgefüllte Verpflichtungserklärung sind zum Lehrgangsbeginn mitzubringen.

 

Die Sprechfunkausbildung wird in Zusammenarbeit mit der IuK-Einheit des Landkreises durchgeführt. Die Kameraden/innen dieser Einheit unterstützen vor allem bei der Praxisausbildung und stehen für jede Frage im Sprechfunk zur Verfügung.